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AGB
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1.1 Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Classic Prestige AG für von uns veranstaltete Reisearrangements oder andere von uns angebotenen Leistungen.
1.2 Auf folgende Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen keine Anwendung:
Bei allen „Nur-Flug-Arrangements“ (insbesondere z.B.APEX/PEX-Flugscheine) gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Der Vertrag zwischen Classic Prestige AG kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (inklusive diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und Classic Prestige AG wirksam.
3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders erwähnt, pro Person in Schweizer Franken. 3.2 Ihre Buchung wird von Classic Prestige AG schriftlich bestätigt, es sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt unserer Bestätigung/Rechnung zu leisten: Fr. 400.– pro Person für alle Reisen in Europa, in den Mittelmeer-Randstaaten und nach Arabien, Fr. 800,– pro Person nach Übersee.
Die Zahlung für den Restpreis hat bis spätestens 14 Tage vor Abreise bei Classic Prestige AG einzutreffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, tritt Ziffer 4.2 in Kraft. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang der Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag zugestellt, in der Regel 14-10 Tage vor Abreise.
3.3 Buchen Sie Ihre Reise weniger als 15 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung sofort zu bezahlen.
4. ANNULLATION ODER UMBUCHUNG DURCH DEN KUNDEN
4.1 Wenn Sie eine Reise absagen oder Änderungen/ Umbuchung an der gebuchten Reise wünschen, so muss dies Classic Prestige AG persönlich und durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt werden. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind Classic Prestige AG gleichzeitig zurückzugeben.
4.2 Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werdenpro Person Fr. 60.–, pro Auftrag maximal Fr. 120,– als Bearbeitungsgebühren erhoben. Diese Gebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annullationsversicherung gedeckt.
Sagen Sie die Reise weniger als 29 Tage vor Reisebeginn ab, wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 4.2) folgende Annullationskosten erhoben:
28 – 15 Tage vor Abreise: 20 % des Preises
14 – 8 Tage vor Abreise: 40 % des Preises
7 – 0 Tage vor Abreise bzw. Nichtantritt: 80 % des Preises.
4.3 Last-Minute-Angebote: Ab Buchungsdatum: 100 % des Pauschalpreises.
4.4 Die Annullationskosten werden in Härtefallen von einer Annullationskostenversicherung übernommen, sofern Sie bei Classic Prestige AG eine solche abgeschlossen haben. Die Leistungen richten sich nach jeweils geltender Versicherungspolice.
4.5 Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Er muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen (Gesundheit usw.) zu genügen und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen u. dgl. keine Umbuchung oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (der von den untenstehenden Fristen abweichen kann) vorgenommen werden.
Der Eintritt einer Ersatzperson ist in der Regel zulässig:
• bei Reisen in der Schweiz bis Reisebeginn
• bei Reisen in Europa und die Länder ohne Visumpflicht bis 2 Tage vor Reisebeginn (Tag des Reisebeginns nicht mitgerechnet)
• bei Reisen nach Übersee und Länder mit Visumpflicht nach Absprache mit Classic Prestige AG und aufgrund unserer organisatorischen Möglichkeiten (Dauer für die Einholung der Visa, Neuausstellung der Dokumente etc.)
Die Bearbeitungsgebühr und allfällige Mehrkosten sind durch Sie und den Ersatzreisenden zu übernehmen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften er und Sie solidarisch für die Bezahlung des Preises.
5. ÄNDERUNGEN
5.1 Classic Prestige AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Classic Prestige AG vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.
5.2 Die Pauschalpreise unserer Arrangements basieren auf den Vertragspreisen mit den Leistungsträgern. Deshalb bleiben nachträgliche Preiserhöhungen, für die wir nicht verantwortlich gemacht werden können, ausdrücklich vorbehalten, dies namentlich in folgenden Fällen:
• bei Preiserhöhungen der unabhängigen Leistungsträger, die bei Ausschreibungen des Programms noch nicht bekannt waren (z.B. allgemeingültige Tarifänderungen von Transportunternehmungen, Treibstoffzuschläge etc.);
• bei neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren(z.B. erhöhte Flughafentaxen, Kurtaxen,Steuern, etc.);
• bei Preiserhöhungen infolge Kurs- oder Währungsänderungen.
Überschreitet die nachträgliche Preiserhöhung 10% des ursprünglichen Pauschalpreises, können Sie innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Ohne Ihre Mitteilung innert 5 Tagen stimmen Sie der Preiserhöhung zu.
Classic Prestige AG behält sich in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten etc.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern, wird Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung angeboten.
6. ABSAGE DURCH CLASSIC PRESTIGE AG
Wir behalten uns vor, wegen ungenügender Beteiligung oder anderer Umstände die Reise abzusagen, wenn die Durchführung für uns wirtschaftlich unzumutbar wird. Die Reise muss bis 21 Tagen vor dem festgelegten Reisebeginn durch Classic Prestige AG abgesagt werden. Ereignisse höherer Gewalt, (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhe und wenn die EDA eine Reisesperre für das jeweilige Land verhängt )), behördliche Massnahmen oder Streiks können Classic Prestige AG veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall werden Sie raschmöglichst benachrichtigt.
In den unter Punkt 6 genannten Fällen, zahlt Ihnen Classic Prestige AG den bereits bezahlten Reisepreis zurück, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Wenn die Reise infolge Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen Gründen (Ziffer 6.1) abgesagt werden muss und Sie an keiner Ersatzreise teilnehmen, zahlen wir Ihnen eine Umtriebsentschädigung von Fr. 60.– pro Person, maximal Fr. 120.– pro Auftrag. Bei Spezialprogrammen, Theater- und Konzert-, Sport-, Vereins- und Verbandreisen oder in Ihrem Auftrag zusammengestellte Gruppenreisen kann keine Umtriebsentschädigung bezahlt werden.
7. PROGRAMMÄNDERUNG, LEISTUNGSAUSFÄLLE AUF DER REISE
Wird eine vereinbarte Leistung während der Reise nicht oder nur teilweise erbracht, sind wir, die Reiseleitung oder lokale Vertretung um eine Ersatzleistung bemüht. Unvermeidbare Mehrkosten von denen wir beim Abschluss des Vertrages auch unter Begutachtung der erforderlichen Sorgfalt keine Kenntnis haben konnten, müssen wir Ihnen gegebenenfalls weiterbelasten. Diese Regelung gilt auch, wenn Sie die Reise vorzeitig abbrechen müssen. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückerstattet, sofern diese Classic Prestige AG nicht belastet werden. In dringenden Fällen (Erkrankungen, Unfall etc.) wird Ihnen die Reiseleitung/lokale Vertretung bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Sind Sie im Besitz unserer Annullations- und Rückreisekostenversicherung muss die Versicherung umgehend benachrichtigt werden.
8. BEANSTANDUNGEN
8.1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Classic Prestige AG Reiseleitung/-Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und Abhilfe zu verlangen.
8.2 Die Reiseleitung oder örtliche Vertretung wird bemüht sein, innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Ist Abhilfe nicht möglich, lassen Sie sich die gerügten Mängel durch die Reiseleitung, Vertretung oder durch den Leistungsträger schriftlich bestätigen. Vor Ort werden keine Schadenersatzforderungen behandelt.
8.3 Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Classic Prestige AG geltend machen wollen, müssen Ihre Beanstandungen innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich unterbreitet werden. Ihre Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung/örtlichen Vertretung und allfällige Beweismittel beizulegen.
9. HAFTUNG VON CLASSIC PRESTIGE AG
9.1 Als Reiseveranstalter haften wir für eine sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der vereinbarten Reiseleitungen. Classic Prestige AG vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter Leistungen, wenn es dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
9.2 Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich Classic Prestige AG berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen Insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf hoher See und im Eisenbahnverkehr).
9.3 Classic Prestige AG haftet nicht, wenn die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
• auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise.
• auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.
• auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Classic Prestige AG oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht unsererseits ausgeschlossen.
9.4 Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankungen, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir, sofern die Schäden durch Classic Prestige AG oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen.
9.5 Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus nicht oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Classic Prestige AG auf maximal den zweifachen Reisebetrag beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.
9.6 Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogrammes können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiko verbunden sind (z.B. Wanderungen in grossen Höhen, besondere Hitze, geforderte körperliche Konstitution). Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. Classic Prestige AG ist aber nicht Ihr Vertragspartner, und Sie können sich nicht auf diese allgemeine Vertrags- und Reisebedienungen berufen, wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen veranstaltet werden und die Reiseleitung / örtliche Vertretung diese lediglich vermittelt hat.
10. VERSICHERUNG
Die Annullierungs- und Rückreisekostenversicherung ist im Arrangementpreis nicht eingeschlossen, deren Abschluss ist aber obligatorisch. Sollten Sie über eine private Versicherungsdeckung verfügen, können Sie vom Versicherungsabschluss absehen. Die Haftung der Reise, Transport und Luftunternehmen ist beschränkt. N Classic Prestige AG empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Reisegepäckversicherung etc.
11. EINREISE-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Lichtensteins. Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich bei ihrer Buchungsstelle oder beim betreffenden Konsulat. Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullationsbestimmungen.
Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor der Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. Classic Prestige AG macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben.
12. ZU IHRER SICHERHEIT
Gemäss Bundesgesetz vom 18.06.93 garantieren wir die Sicherstellung der von Ihnen einbezahlten Beträge.
13. GERICHTSSTAND
Anwendbar ist das schweizerische Recht. Klagen gegen uns können nur am Sitz in Zürich eingereicht werden.
4. OMBUDSMANN
Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie den Ombudsmann für das Reisebürogewerbe konsultieren. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeglicher Art von Problemen eine faire ausgewogene Einigung zu erzielen.
15. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
15.1 Alle Angaben in unseren Ausschreibungen werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigung veröffentlicht. Einzelheiten dieser Ausschreibungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
15.2 Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibung verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
15.3. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
15.4 Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Veranstalter: Classic Prestige AG Alte Jonastrasse 74 • 8640 Rapperswil Internet: www.classic-reisen.ch E-Mail:
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Stand: MÄRZ 1993
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